Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen - Erweiterung der vergaberechtlichen Erleichterungen
Mit dem Rundschreiben des MWVLW vom 04. Oktober 2023 werden die bisherigen vergaberechtlichen Erleichterungen im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise bis zum 31.12.2024 verlängert und gleichzeitig Maßnahmen zur Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden mit einbezogen.