„Wir leben in Europa in einer der fruchtbarsten Regionen der Welt. Damit tragen wir eine große Verantwortung, die weltweite Ernährungsversorgung sicherzustellen und Härten, die durch den Ukraine-Krieg gerade in den ärmsten Regionen der Welt entstehen, abzufedern. Es ist richtig, dass die Bundesregierung nun von der Ausnahmereglung gebraucht macht, die die Europäische Union uns ermöglicht“, sagte Schmitt. Rheinland-Pfalz hatte die Freigabe der Stilllegungsflächen von vier Prozent pro Betrieb zur Stärkung der Ernährungssicherheit schon vor der Tagung des EU-Agrarrats (21.3.) an Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir herangetragen, und ihn gebeten, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen. Die EU hatte sich auf diese Lösung verständigt, Deutschland bisher gezögert.
„Der jetzt gefundene Kompromiss ermöglicht es unseren Landwirten, zusätzliche Nahrungsmittel zu produzieren. Da auch die Fruchtfolgeregeln teilweise ausgesetzt werden, können sie auf den eigentlichen Stilllegungsflächen Weizen direkt nach Weizen anbauen“, sagte Schmitt. In der aktuellen Situation werde die Bedeutung der Landwirtschaft als Nahrungsmittelproduzent noch einmal sehr deutlich: „Ohne Landwirtschaft, keine Nahrungsmittel. Ich setze mich deshalb für eine austarierte und verantwortungsvolle Agrarpolitik ein.“
Carsten Zillmann
Pressesprecher
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
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