Fördermöglichkeiten

Die Förderprogramme sollen Existenzgründer ebenso ansprechen wie bereits langjährig am Markt tätige Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihren bestehenden Geschäftsbetrieb erweitern wollen oder eine Neuerrichtung planen. Da die mittelständischen Unternehmen aus Industrie, Handwerk und sonstigen Dienstleistungsbereichen eine besondere Bedeutung für unser Land haben, sind die Förderprogramme gerade auf diese Zielgruppe ausgerichtet. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht mit Informationen zu den Wirtschaftsförderungsprogrammen des Landes Rheinland-Pfalz:

Investitionen in Betriebsstätten in strukturschwachen Regionen (GRW)

Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) ist ein Zuschussprogramm für Investitionsvorhaben gewerblicher Unternehmen in besonders strukturschwachen Regionen in Rheinland-Pfalz.

Bund und Land stellen im Rahmen dieses Programms Zuschüsse für folgende Vorhaben bereit:

Für kleine und mittlere Unternehmen:

  • die Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen)
  • der Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen)
  • die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte
  • die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte

Für Großunternehmen:

  • die Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen)
  • die Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist

Die Förderung setzt unter anderem die Schaffung von neuen bzw. Sicherung von Dauerarbeitsplätzen voraus. 

Eine Zuschussgewährung für bereits begonnene Vorhaben ist nicht möglich.

Weitere Informationen sind dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu entnehmen.  

Für eine Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Kontakt in der ISB
Beratung Wirtschaftsförderung 
Telefon +49 6131 61721333

Kontakt im Ministerium
Frau Anna Pierce
Telefon +49 6131 162555
Anna.Pierce(at)mwvlw.rlp.de

Dokumente zum Download: Begünstigtenverzeichnis

Investitionen in Betriebsstätten - Regionales Landesförderprogramm (REGIO)

Zur Ergänzung des GRW-Förderprogramms hat das Land das Regionale Landesförderprogramm erstellt. Hier ist das Fördergebiet großräumiger ausgestaltet, als das Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe.

Zuschüsse werden vom Land für die

  • Investition zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte
    oder
  • Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte

zur Verfügung gestellt.

Die Förderung setzt auch hier u.a. die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen und einen überwiegend überregionalen Absatz voraus.  

Bereits begonnene Maßnahmen können nicht gefördert werden.

Für eine Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

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Frau Anna Pierce
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Landesförderprogramm Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI)

Im Rahmen dieses Förderprogramms werden rheinland-pfälzische Unternehmen bei der Einführung von Innovationen in den Geschäftsbetrieb unterstützt. Ziel der Förderung ist die Stärkung der innerbetrieblichen Innovationskompetenz rheinland-pfälzischer KMU.

Mit Hilfe der Zuwendungen sollen Investitionsanreize zur

  • Nutzung wesentlicher technologischer Veränderungen und von Digitalisierungspotentialen in der Produktion (z.B. Anschaffung technologisch fortschrittlicher Produktionsmaschinen, Verwendung innovativer Hard- und Softwaretools)

  • Umsetzung wesentlicher Produktinnovationen (Produktion und Vertrieb von neuen, eigen- oder fremdentwickelten innovativen bzw. wesentlich verbesserten Produkten)

gegeben werden.

Die Förderung ist technologieoffen, legt aber einen besonderen Fokus auf die technologische Transformation bzw. die Digitalisierung von Produktionsverfahren und Geschäftsmodellen. Sie setzt, soweit eigenerstellte Innovationen umgesetzt werden sollen, nach der Phase der Forschung & Entwicklung bzw. Herstellung der Marktreife von Innovationen an.

Die Erbringung des erforderlichen Innovationsgrades ist durch einen qualifizierten Sachverständigen zu bestätigen.

Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 20 % bei kleinen Unternehmen und bis zu 10 % bei mittleren Unternehmen.
Der Mindestzuschussbetrag liegt bei 50.000 EUR (förderfähige Kosten mindestens 250.000 EUR bzw. 500.000 EUR).
Der Förderhöchstbetrag liegt bei 5 Mio. EUR.

Für eine Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Kontakt in der ISB
Beratung Wirtschaftsförderung 
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Frau Anna Pierce
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Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen (EffInvest)

Durch das Förderprogramm zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in gewerblichen Unternehmen sollen Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen gefördert werden. Es stellt eine Ergänzung zum bestehenden Eff-Check-Programm dar.

Das Land stellt gewerblichen Unternehmen Zuschüsse für Investitionen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz für z.B. die

  • Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur effizienteren Energienutzung
  • Verringerung des Einsatzes von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen insbes. des Materialeinsatzes
  • Vermeidung und Verminderung von Abfällen, sowie die Verminderung ihrer Schädlichkeit

bereit.

Die Förderung setzt eine dauerhafte Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 20% oder eine dauerhafte Steigerung der Ressourceneffizienz um mindestens 10% voraus. Das geplante Mindesteinsparvolumen muss jährlich 40 t CO2 betragen.

Für eine Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Kontakt in der ISB
Beratung Wirtschaftsförderung 
Telefon +49 6131 61721333

Kontakt im Ministerium
Frau Anna Pierce
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Anna.Pierce(at)mwvlw.rlp.de

 

Bürgschaften

Mit den Bürgschaftsvergaben werden Unternehmen bei der Finanzierung von volks- und betriebswirtschaftlich förderfähigen Vorhaben unterstützt, sofern von Unternehmerseite keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung gestellt werden können. 
Die Bürgschaften dienen zur Absicherung von Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkrediten.

Bis zu einem Bürgschaftsobligo

  • von 2 Mio. EUR liegt i.d.R. die Zuständigkeit bei der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH.
  • über 2 Mio. EUR bis 3,5 Mio. EUR liegt die Zuständigkeit bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Ab 3,5 Mio. EUR gilt das Landesbürgschaftsprogramm.

Detaillierte Informationen finden Sie auf folgenden Internetseiten:

Förderung gewerblicher touristischer Unternehmen

Im Tourismusgewerbe stehen eine Reihe von Förderprogrammen für den Ausbau, die Stärkung und Weiterentwicklung der Unternehmen zur Verfügung. Einen ersten Überblick über die Förderprogramme ermöglicht die Broschüre "Eröffnen Sie neue Perspektiven - Förderprogramme für das Tourismusgewerbe", die das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Zusammenarbeit mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) mit Stand November 2021 herausgebracht hat,

Förderprogramm zur Verbesserung der Angebotsqualität im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt auf Basis der Tourismusstrategie des Landes im Wege der Projektförderung Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen des rheinland-pfälzischen Gastgewerbes. Gefördert werden Maßnahmen, die erwarten lassen, dass sie zur Qualitätsverbesserung des touristischen Angebots beitragen, nachhaltig wirken, auf einen deutlichen Mehrwert und die Anpassung an heutige Anforderungen und zukünftige Markttrends ausgerichtet sind. Insbesondere sollen wertschöpfungsstarke Zielgruppen angesprochen und ein Beitrag zur Saisonverlängerung geleistet werden.

Unterstützt werden Investitionen in die Errichtung neuer gastgewerblicher Betriebsstätten sowie die Erweiterung bestehender gastgewerblicher Betriebsstätten. Dies umfasst neben dem Ausbau von Kapazitäten auch eine Angebotsumstellung oder -erweiterung oder die Neuaufsetzung des gesamten Betriebsprozesses.  

Gefördert werden kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) des Gastgewerbes - darunter zu verstehen sind die unten genannten Arten von Beherbergungsbetrieben, einschließlich Campingbetriebe, sowie als speisengeprägte Gastronomiebetriebe Restaurants mit herkömmlicher Bedienung außerhalb von Verkehrsmitteln.

Das heißt, in

  • Hotels, Hotels garni, Gasthöfen und Pensionen müssen nach Maßnahmeabschluss mindestens 25 Zimmer mit zeitgemäßer Ausstattung zur Verfügung stehen. Die Betriebsstätte muss sich in Rheinland-Pfalz außerhalb der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Gebiete) befinden.
  • Gastronomiebetrieben müssen mindestens 40 Sitzplätze im Innenbereich zur Verfügung stehen. Die Betriebsstätte muss sich in Rheinland-Pfalz befinden. Die Lage außerhalb von GRW-Gebieten ist hier nicht erforderlich.
  • Campingbetrieben müssen mindestens 40 touristische Stellplätze - die nicht dem Dauercamping zuzurechnen sind - und zeitgemäße sanitäre Einrichtungen zur Verfügung stehen. Die Betriebsstätte muss sich in Rheinland-Pfalz befinden. Die Lage außerhalb von GRW-Gebieten ist hier nicht erforderlich.
  • gastgewerblichen Mischbetrieben, die sowohl Beherbergung als auch eine speisengeprägte Gastronomie anbieten, müssen mindestens 25 Zimmer mit zeitgemäßer Ausstattung oder mindestens 40 Sitzplätze im Innenbereich oder 40 touristische Stellplätze - die nicht dem Dauercamping zuzurechnen sind - und zeitgemäße sanitäre Einrichtungen zur Verfügung stehen. Die Betriebsstätte muss sich in Rheinland-Pfalz befinden. Befindet sich der gastgewerbliche Mischbetrieb innerhalb eines GRW-Gebiets, kann er nur dann gefördert werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung im Jahresdurchschnitt weniger als 30 % des Umsatzes der Betriebsstätte mit reinen Übernachtungen erzielt wird.

Erste Informationen können aus der Verwaltungsvorschrift zum o. g. Förderprogramm entnommen werden. 

Weiterführende Details sind auf der Seite der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), die auch für die Antragstellung zuständig ist, zu finden. Gerne berät die ISB interessierte Betriebe auch telefonisch unter 06131-6172-1333.

Beratungförderung zu Innovation und Technologietransfer Rheinland-Pfalz (BITT)

Im Rahmen des Beratungsprogramms für den Mittelstand werden Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz mit einem (nicht rückzahlbaren) Zuschuss gefördert. Fördergegenstand sind

  1. Beratungen Technologieorientierte Beratungen sowohl durch freie Bera­ter/Beratungsunternehmen als auch durch Hochschullehrer
  2. Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines betriebsspezifischen Qualitätsmanagementsystems bzw. Innovationsmanagementsystems
  3. Begutachtung von technologieorientierten Fördervorhaben
  4. Inanspruchnahmen von Informationsvermittlungsstellen/Datenbankrecherchen Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines Zuschusses zu den von dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten.

Die förderfähigen Beratungskosten belaufen sich auf bis zu 800 EUR je Tagewerk (für 1. - 3.) bzw. 500 € gesamt (für 4.). Der Zuschuss beträgt 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, d.h. maximal 400 EUR pro Tagewerk. Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen und Beratungsart innerhalb von drei (Steuer-)Jahren.

Die Berater müssen über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten und ausreichenden Erfahrungen verfügen. Ein Nachweis der Befähigung kann durch Listung bei einer im Fachgebiet allgemein anerkannten Akkreditierungsstelle erfolgen.

Antragsannehmende Stelle ist die zuständige Kammer (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer). Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die ISB. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungskosten müssen vor der Beauftragung der Beratung gestellt werden. Mit der Beratung kann begonnen werden, wenn eine Eingangsbestätigung oder der Bewilligungsbescheid der ISB vorliegt.

Externe Ansprechpartner:
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Holzhofstraße 4
55116 Mainz
Telefon: 06131-61720
Fax: 06131-6172-1199
Kontakt: isb(at)isb.rlp.de

Externer Link: ISB Förderung BITT

Betriebsberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (MITT)

Im Rahmen des Beratungsprogramms für den Mittelstand werden Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz mit einem (nicht rückzahlbaren) Zuschuss gefördert. Fördergegenstand sind Beratungen über alle strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung sowie Fragen zum Produkt- und Kommunikationsdesign.

Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines Zuschusses zu den von dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die förderfähigen Beratungskosten belaufen sich auf bis zu 800 EUR je Tagewerk. Der Zuschuss beträgt 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, d.h. maximal 400 EUR pro Tagewerk. Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von drei (Steuer-)Jahren.

Die Berater müssen über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten und ausreichenden Erfahrungen verfügen. Ein Nachweis der Befähigung kann durch Listung bei einer im Fachgebiet allgemein anerkannten Akkreditierungsstelle erfolgen. Antragsannehmende Stelle und Bewilligungsbehörde ist die ISB. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungskosten müssen vor der Beauftragung der Beratung gestellt werden.

Externe Ansprechpartner:
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Holzhofstraße 4
55116 Mainz
Telefon: 06131-61720
Fax: 06131-6172-1199
Kontakt: isb(at)isb.rlp.de

Externer Link: ISB Förderung MITT

Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm Rheinland-Pfalz - InnoTop

Mit dem Programm "InnoTop" werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in rheinland-pfälzischen Unternehmen gefördert, wenn es um die Entwicklung von Produkten oder Verfahren geht, die sich von routinemäßigen oder regelmäßigen Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien oder Herstellungsverfahren abheben und für deren Realisierung zunächst die Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten und/oder die Umsetzung der Kenntnisse und Fertigkeiten in neue Produkte oder neue Verfahren ansteht. Neu im Sinne des Förderprogramms sind Produkte oder Verfahren immer dann, wenn sie in der Europäischen Union noch nicht auf dem Markt sind. Soweit vor der FuE-Phase die Produkt- oder Verfahrensidee zunächst auf die grundsätzliche technische Machbarkeit hin untersucht werden soll, können auch für eine Vorstudie (Durchführbarkeitsstudie) Fördermittel bewilligt werden.

Bemessungsgrundlage der Förderung
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der technologischen Bedeutung des Vorhabens und der damit verbundenen technischen und finanziellen Realisierungsrisiken. Dabei wird unterschieden zwischen Vorhaben der industriellen Forschung (Gewinnung neuer Erkenntnisse und Fertigkeiten) oder Vorhaben der experimentellen Entwicklung (Umsetzung der Erkenntnisse in neue Produkte und Verfahren). Umfassen die mit dem Vorhaben verbundenen Tätigkeiten sowohl Tätigkeiten der experimentellen Entwicklung als auch der industriellen Forschung, wird für die Festsetzung des Fördersatzes das gewogene Mittel angewandt. Priorität bei der Förderung haben Vorhaben, die eine stärkere volkswirtschaftliche Wirkung für Rheinland-Pfalz durch die Verwertung erwarten lassen.

Umfang der Förderung
Die Förderung berücksichtigt FuE-Kosten, die für die Realisierung des Vorhabens vom Antrag stellenden Unternehmen zu tragen sind. Im Einzelnen sind dies die Personalkosten (Entwicklung, Konstruktion, Fertigung und Erprobung), die Abschreibung für Instrumente und Ausrüstung, die innerhalb der Projektlaufzeit genutzt werden, Kosten für Fremdleistungen sowie Materialkosten für den Aufbau eines oder mehrerer Prototypen und deren Erprobung. Die Entwicklung kommerziell nutzbarer Prototypen kann in die Förderung einbezogen werden, wenn es sich bei dem Prototyp notwendigerweise um das kommerzielle Endprodukt handeln muss, da die Herstellung allein für Demonstrations- und Auswertungszwecke zu teuer wäre.

Konditionen
Die Höhe der Förderung richtet sich grundsätzlich nach der Innovationshöhe des beantragten Vorhabens sowie der Größe des antragstellenden Unternehmens.

Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt bei der Investitions- und Strukturbank (ISB). Informationen zur Antragstellung finden Sie über die Internetseite der Investitions- und Strukturbank (ISB) Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner im Ministerium:
Dirk Rosar
Telefon: 06131/16-2249
Dirk.Rosar(at)mwvlw.rlp.de

Sabrina Baumbauer
Telefon: 06131/16-5291
Sabrina.Baumbauer(at)mwvlw.rlp.de

Flyer InnoTop

Förderung von Innovationsassistentinnen und –assistenten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Nachhaltige Stärkung der KMU bei innovativen Vorhaben durch Neueinstellung von Nachwuchsfachkräften

Mit der Neuausrichtung des Personaltransferprogramms „Innovationsassistent“ wird den Unternehmen der Zugang zu innovativem Fachwissen erleichtert und zur Stärkung der Leistungsfähigkeit des innovativen Mittelstandes in Rheinland-Pfalz beigetragen. Über einen Zeitraum von 24 Monaten fördert das Ministerium die Neueinstellung und Beschäftigung von Hochschulabsolventinnen und –absolventen mit einem naturwissenschaftlich-technischen Abschluss durch Bewilligung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Beschäftigung erfolgt in einem definierten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in einer rheinland-pfälzischen Betriebsstätte des antragstellenden Unter­nehmens. Mit der neuen Verwaltungsvorschrift wurde gezielt die Möglichkeit geschaffen, Projekte aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz zu fördern.

Konditionen und Dauer

In Abhängigkeit von der Größe des antragstellenden Unternehmens werden für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten Festbeträge von 1.750 bzw. 2.100 EUR/Monat für die Beschäftigung einer Innovationsassistentin oder eines -assistenten gewährt. Maßgebend für die Höhe des Zuschusses ist die Unternehmensgröße zum Zeitpunkt der Bewilligung des Antrages.

Antragsverfahren

Das Programm wird durch die Investitions- und Strukturbank (ISB) verwaltet. Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf der Homepage der ISB unter: https://isb.rlp.de/foerderung/innovationsassistent.html

Ansprechpartner im Ministerium
Stefanie Nauel
Telefon: 06131/16-2224
Stefanie.Nauel(at)mwvlw.rlp.de

Stephanie Puschel-Weyer
Telefon: 06131/16-2770
dienstags bis freitags von 8.00 – 13.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags auch nachmittags
Stephanie.Puschel-Weyer(at)mwvlw.rlp.de

Download
Verwaltungsvorschrift zur „Förderung von Innovationsassistentinnen und –assistenten in kleinen und mittleren Unternehmen“ vom 20. Oktober 2021 (Ministerialblatt Nr. 13 vom 18. November 2021)

Innovationsförderung / Förderprogramme der ISB

Die landeseigene Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) bietet als zentrales Wirtschaftsförderinstitut des Landes ein breites Leistungsspektrum der Wirtschaftsförderung und Investitionshilfen an. Finanzierungsmittel können in Form von Zuschüssen, Darlehen, Bürgschaften oder Beteiligungen, teilweise auch in Kombination, begeben werden.

Über das Markteinführungsprogramm können Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die Innovationen (Produkte oder Dienstleistungen) am Markt einführen, durch Bereitstellung einer stillen Beteiligung unterstützt werden. Die Beteiligungen werden projektbezogen gewährt und dienen der Finanzierung von Markteinführungsvorhaben, die von besonderer Bedeutung für die Unternehmen sind.

Die Technologieprämie „SUCCESS“ wird an Unternehmen vergeben, die große Anstrengungen in Forschung und Entwicklung investieren, mit neuen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen erfolgreich am Markt sind und so viele qualifizierte Arbeitsplätze schaffen und erhalten. Mit ihren Technologieprämien „SUCCESS“ stellt die ISB Unternehmen heraus, die mit ihrem Einsatz nicht nur ihren eigenen Betrieb fördern, sondern auch das Land Rheinland-Pfalz wirtschaftlich stärken und mit gutem Beispiel voran gehen.

Existenzgründer können über das Programm "Bürgschaft Direkt" bei erfolgversprechenden Vorhaben eine Bürgschaftszusage zur Absicherung von Hausbankdarlehen beantragen. Für innovative Gründungsvorhaben mit einem höheren Kapitalbedarf können Beteiligungsmittel über die VC-Gesellschaften der ISB zur Verfügung gestellt werden.

www.isb.rlp.de/de/wirtschaft

Innovationsfonds

Der Innovationsfonds Rheinland-Pfalz stellt jungen technologieorientierten Unternehmen Wagniskapital in Form von offenen bzw. stillen Beteiligungen zu attraktiven Konditionen zur Verfügung. Das bereitgestellte Wagniskapital kann für die Entwicklung und Markteinführung von innovativen Produkten, Produktionsverfahren und Dienstleistungen eingesetzt werden. Damit wird die Eigenkapitalausstattung dieser Unternehmen verbessert und die finanzielle Voraussetzung für einen erfolgreichen Start von Technologieunternehmen geschaffen. Die hierfür vom Land Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellten Mittel werden aus dem Operationellen Programm "Wachstum durch Innovation" des Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit des Unternehmens darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als sechs Jahre zurückliegen.

Bemessungsgrundlage der Förderung
Eine Beteiligung setzt voraus, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist.

Umfang der Förderung
Die Beteiligung an einem Zielunternehmen hat eine Höchstgrenze von 1,0 Mio. EUR, die ggfs. auch in mehreren Finanzierungsrunden zur Verfügung gestellt werden.

Konditionen
Die Beteiligung kann als offene Beteiligung am Stammkapital/Grundkapital und als typisch stille Beteiligung erfolgen; stille und offene Beteiligungen sind kombinierbar. Die Tilgung erfolgt in einer Summe nach acht bis zehn Jahren (genaue Festlegung im Beteiligungsvertrag). Die Konditionsgestaltung für die stillen Beteiligungen erfolgt auf Basis der Due-Diligence des Ziel-Unternehmens im Rahmen der Risikobewertung, die zu einer Einordnung in Rating- und Besicherungsklassen führt.

Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt bei der Investitions- und Strukturbank (ISB). Informationen zur Antragstellung finden Sie über die Internetseite der Investitions- und Strukturbank (ISB) Rheinland-Pfalz: www.isb.rlp.de/de/wirtschaft

Ansprechpartner im Ministerium:
Klaus Henkel
Telefon: 06131/16-2146
Fax: 06131/16-172146 
Klaus.Henkel(at)mwvlw.rlp.de

Dirk Rosar
Telefon: 06131/16-2249
Dirk.Rosar(at)mwvlw.rlp.de

Innovationsgutschein (FuE-Aufträge)

Mit dem Innovationsgutschein können kleine und mittlere Unternehmen in Rheinland-Pfalz zur Klärung von Fragestellungen im Bereich der Forschung und Entwicklung (FuE) externe Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen in Anspruch nehmen. Ziel des Innovationsgutscheines ist die Unterstützung bei der Planung, Entwicklung sowie Umsetzung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Durch die finanzielle Beteiligung des Landes werden Vorhaben realisiert, die von Unternehmen aufgrund fehlender personeller und sächlicher Grundausstattung nicht durchführbar sind. Das Fördermodul garantiert eine schnelle Bearbeitungszeit und ermöglicht den Mittelabruf mit elektronischen Belegen.

Art der Förderung
Der Innovationsgutschein wird im Rahmen der De-minimis-Beihilfe bewilligt und fördert die Ausgaben von FuE-Tätigkeiten der externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.

Konditionen
Im Wege einer Anteilsfinanzierung werden förderfähige Ausgaben in Höhe von 40.000,00 € mit bis zu 50 % bezuschusst. Es wird eine maximale Zuwendung in Höhe von 20.000,00 € vom Land finanziert.

Kooperation
Der Innovationsgutschein unterstützt die Kooperation von Unternehmen, indem die Innovationsgutscheine miteinander kumuliert werden können.

Dauer
Die maximale Projektdauer beträgt 12 Monate.

Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Informationen zur Antragstellung finden Sie über die Homepage: Investitions- und Strukturbank (ISB) Rheinland-Pfalz.

Ansprechpartner im Ministerium
Dirk Rosar
Telefon 06131/16-2249
Dirk.Rosar(at)mwvlw.rlp.de

Sabrina Baumbauer
Telefon: 06131/16-5291
Sabrina.Baumbauer(at)mwvlw.rlp.de

Flyer Innovationsgutschein (FuE-Auftrag)