| Rundschreiben

Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz - Fortgeltung der vergaberechtlichen Erleichterung auch ab dem 1. April 2024

Mit dem Rundschreiben des MWVLW vom 22. März 2024 werden die bisherigen vergaberechtlichen Erleichterungen für die Durchführung von Vergabeverfahren des Landes und der Kommunen im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur in Gebieten der Flutkatastrophe bis zum 31. März 2025 verlängert. Zudem hat der Landtag mit Beschluss vom 22. Februar 2024 seinen Beschluss vom 1. April 2022 über den Verzicht auf die Losvergabepflicht um ein Jahr bis zum 31. März 2025 verlängert.

Rundschreiben als PDF-Datei.

Beschluss des Landtags vom 22. Februar 2024 als PDF-Datei

Alle aktuellen vergaberechtlichen Rundschreiben des MWVLW finden Sie hier.

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