Telekommunikation
Telekommunikationswirtschaft
Neben Kommunikationsdiensten wie der Telefonie, Breitbandinternetzugängen, verschiedenen Maildiensten, Cloud Computing und vielen weiteren Dienstleistungen, ist die Telekommunikationswirtschaft Anbieter und Gewährleister der mobilen und festen Telekommunikationsnetze in Rheinland-Pfalz.
Durch die Innovations- und Investitionsanreizwirkungen des Wettbewerbs konnten auf den liberalisierten Telekommunikationsmärkten in den vergangenen drei Jahrzehnten erhebliche Fortschritte in der Sprach- und vor allem der Datenkommunikation verzeichnet werden. Ohne den fortwährenden Infrastrukturausbau des Festnetzes und der Mobilfunknetze wären nahezu alle modernen Informations- und Kommunikationsdienstleistungen nicht denkbar. Stetig steigende Volumen in der Datenübertragung und qualitative Anforderungen an Übertragungskapazitäten, -geschwindigkeiten und die Reaktionszeiten der Rechner (Latenzzeiten) würden die auf den Netzen als Transportwege aufsetzenden IKT-Dienstleistungen unmöglich machen.
Die Telekommunikationsunternehmen haben in erheblichem Umfang in den Ausbau der Netze investiert und bilden somit die Voraussetzung für weitere neu entstehende innovative Dienste etwa in der Gesundheitswirtschaft (z.B. der mobilen Patientenüberwachung), der Verkehrswirtschaft (z.B. Telematik, automatisiertes Fahren) oder der Industrie (Industrie 4.0). Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Innovationen, Investitionen, Wachstum und Arbeitsplätze in der Telekommunikationsbranche durch die Mitwirkung an der Gesetz- und Verordnungsgebung des Bundes gemeinsam mit allen anderen Ländern und der direkten und indirekten Beteiligung an der Wettbewerbsregulierung durch die Bundesnetzagentur für Telekommunikation, Elektrizität, Gas, Post und Eisenbahnen.
Wettbewerbsregulierung in der Telekommunikation
Seit den Anfängen der privatisierten Telekommunikationsbranche hat sich der Wettbewerb auf den Vorleistungs- und Endkundenmärkten dynamisch entwickelt. Grundlegende Basis für diese Entwicklung mit einer Vielzahl von Unternehmen in Deutschland und in Europa waren die rechtlichen Rahmenbedingungen der europäischen Telekommunikationsrichtlinien, des deutschen Telekommunikationsgesetzes sowie der darauf basierenden Wettbewerbsregulierung durch die Bundesnetzagentur. Regulierung hat hier also keine hemmende, die Marktkräfte behindernde Wirkung, sondern im Gegenteil ist sie notwendiger Bestandteil zunächst für die Entstehung und heute für die Aufrechterhaltung des Wettbewerbs.
Die positiven Entwicklungen der Wettbewerbsregulierung zeigen sich in einer stetig weiter entwickelnden Branche. Einige bedeutsame Telekommunikationsunternehmen haben ihren Sitz in Rheinland-Pfalz. Durch hohe Investitionen in Telekommunikationsdienste und die Breitbandinfrastruktur des Landes haben die Telekommunikationsunternehmen eine erhebliche Innovationskraft hervorgebracht, die sich nicht nur auf die Branche selbst, sondern positiv auf Innovationen in allen anderen Branchen ausgewirkt haben. Sinkende Nutzerpreise bei den gewerblichen wie privaten Endkunden und eine wesentliche Qualitätssteigerung in der Kommunikation insgesamt sind die Folge. Konsequenz hieraus ist die zunehmende Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft.
Maßgebliche Regulierungsentscheidungen der vergangenen Jahre, an denen Rheinland-Pfalz direkt oder indirekt beteiligt war, betreffen zum Beispiel die Frequenzvergaben in den Bereichen 790 bis 864 MHz und 694 bis 790 MHz in den Jahren 2010 bzw. 2015, auf deren Grundlage die Telekommunikationswirtschaft heute LTE-Mobilfunk anbietet und in wenigen Jahren den noch weiter entwickelten 5G Mobilfunk (LTE Advanced) anbieten wird. Behördliche Auflagen bei der Frequenzversteigerung, bei deren Formulierung Rheinland-Pfalz maßgeblich beteiligt war, sorgen bereits heute für eine deutlich verbesserte Mobilfunkabdeckung im ländlichen Raum mit schnellen mobilen Internetzugängen.
Weitere Entscheidungen, bei denen Rheinland-Pfalz mit den anderen Ländern ihren Einfluss geltend machen konnten, liegen etwa in der Einführung von Instrumenten zur Messung der Geschwindigkeit und Qualität von Breitbandanschlüssen, der Einführung und Genehmigung neuer Übertragungstechniken und der Begleitung der Konzeption technischer Spezifikationen, die für die Interaktion der einzelnen Netzbetreiber untereinander von Bedeutung sind.