Innovationsförderung

Für die Unternehmen sind Innovation – die Umsetzung aktueller Erkenntnisse aus Wissenschaft und Technik in marktgängige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen – ein zentraler Erfolgsfaktor für den langfristigen Unternehmenserfolg.

Für Rheinland-Pfalz sind Innovationen entscheidend dafür, Wohlstand und Arbeitsplätze auch in Zukunft sichern und ausbauen zu können. Denn Innovationen sind die Triebfeder für Investitionen, Produktivität und Beschäftigung. Sie tragen entscheidend dazu bei, die Zukunftsfähigkeit unserer Sozialsysteme zu sichern.

Von besonderer Bedeutung ist dabei die Umsetzungsgeschwindigkeit technologischer Neuerungen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen. Die einzelbetrieblichen Innovationsförderprogramme des Landes unterstützen dabei als abgestuftes Instrumentenbündel zielgerichtet innovative, technologieorientierte Unternehmen von der Gründung über die Start Up- und Wachstums-Phase bis hin zur Festigung. Die Programme sind technologie- und branchenoffen gestaltet. Im Einzelfall wird die jeweils sinnvolle Bündelung von Instrumenten bis hin zu denen der allgemeinen Wirtschaftsförderung aktiv unterstützt.

Das Thema Technologietransfer in KMU adressieren insbesondere das Einzelbetriebliche Innovations- und Technologieförderungsprogramm Rheinland-Pfalz - InnoTop - und das Technologieberatungsprogramm BITT. Im Programm InnoTop wurde das Fördermodul InnoStart neu eingeführt. Mit diesem Modul wird das Ziel verfolgt, kleine und mittlere Unternehmen durch niedrigschwellige Einstiegsprojekte anzuregen, mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu kooperieren, gegenseitiges Verständnis und Vertrauen aufzubauen und damit letztlich den Wissenstransfer zu verstärken.

Der Technologietransfer in Form von Spin-offs aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen wird unterstützt durch den Innovationsfonds Rheinland-Pfalz.

Enterprise Europe Network

Das Enterprise Europe Network ist ein europaweites Beratungsnetzwerk für Fragen rund um Europa und den europäischen Binnenmarkt. Mit rund 600 Partnerorganisationen in 54 Ländern ist das Enterprise Europe Network der regionale Ansprechpartner für kleine und mittlere Unternehmen, aber auch für Forschungseinrichtungen.


Über das gemeinsame Netzwerk Rheinland-Pfalz/Saarland mit Standorten in Kaiserslautern, Trier und Saarbrücken werden praktische Unterstützung bei Fragen zu europäischen Richtlinien und Verordnungen sowie zur Organisation von Geschäfts-, Forschungs- und Entwicklungspartnerschaften in Europa sowie außereuropäischer Länder gegeben. Das Enterprise Europe Network organisiert weltweit Kooperationsbörsen und Delegationsreisen mit dem Anspruch, zeit- und kosteneffizient internationale Geschäftskontakte zu knüpfen. Die Meetings werden speziell für Kunden des Enterprise Europe Network organisiert, auch werden die Teilnehmer/innen von Kooperationsbörsen bei der Vorbereitung ihrer Gespräche unterstützt.


Darüber hinaus verfügt das Netzwerk über eine länderübergreifende Kooperationsdatenbank und über enge Verbindungen nach Brüssel. Damit ist Forschungseinrichtungen und kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit gegeben, sich über ihren regionalen Ansprechpartner aktuelle Informationen einzuholen und Feedback an die Europäische Kommission zu formulieren.

Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm Rheinland-Pfalz - InnoTop

Mit dem Programm "InnoTop" werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in rheinland-pfälzischen Unternehmen gefördert, wenn es um die Entwicklung von Produkten oder Verfahren geht, die sich von routinemäßigen oder regelmäßigen Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien oder Herstellungsverfahren abheben und für deren Realisierung zunächst die Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten und/oder die Umsetzung der Kenntnisse und Fertigkeiten in neue Produkte oder neue Verfahren ansteht. Neu im Sinne des Förderprogramms sind Produkte oder Verfahren immer dann, wenn sie in der Europäischen Union noch nicht auf dem Markt sind. Soweit vor der FuE-Phase die Produkt- oder Verfahrensidee zunächst auf die grundsätzliche technische Machbarkeit hin untersucht werden soll, können auch für eine Vorstudie (Durchführbarkeitsstudie) Fördermittel bewilligt werden.

Bemessungsgrundlage der Förderung
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der technologischen Bedeutung des Vorhabens und der damit verbundenen technischen und finanziellen Realisierungsrisiken. Dabei wird unterschieden zwischen Vorhaben der industriellen Forschung (Gewinnung neuer Erkenntnisse und Fertigkeiten) oder Vorhaben der experimentellen Entwicklung (Umsetzung der Erkenntnisse in neue Produkte und Verfahren). Umfassen die mit dem Vorhaben verbundenen Tätigkeiten sowohl Tätigkeiten der experimentellen Entwicklung als auch der industriellen Forschung, wird für die Festsetzung des Fördersatzes das gewogene Mittel angewandt. Priorität bei der Förderung haben Vorhaben, die eine stärkere volkswirtschaftliche Wirkung für Rheinland-Pfalz durch die Verwertung erwarten lassen.

Umfang der Förderung
Die Förderung berücksichtigt FuE-Kosten, die für die Realisierung des Vorhabens vom Antrag stellenden Unternehmen zu tragen sind. Im Einzelnen sind dies die Personalkosten (Entwicklung, Konstruktion, Fertigung und Erprobung), die Abschreibung für Instrumente und Ausrüstung, die innerhalb der Projektlaufzeit genutzt werden, Kosten für Fremdleistungen sowie Materialkosten für den Aufbau eines oder mehrerer Prototypen und deren Erprobung. Die Entwicklung kommerziell nutzbarer Prototypen kann in die Förderung einbezogen werden, wenn es sich bei dem Prototyp notwendigerweise um das kommerzielle Endprodukt handeln muss, da die Herstellung allein für Demonstrations- und Auswertungszwecke zu teuer wäre.

Konditionen
Die Höhe der Förderung richtet sich grundsätzlich nach der Innovationshöhe des beantragten Vorhabens sowie der Größe des antragstellenden Unternehmens.   

Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt bei der Investitions- und Strukturbank (ISB). Informationen zur Antragstellung finden Sie über die Internetseite der Investitions- und Strukturbank (ISB) Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner im Ministerium:
Dirk Rosar
Telefon: 06131/16-2249
Dirk.Rosar(at)mwvlw.rlp.de

Shanine Singer
Telefon: 06131/16-2655
Shanine.Singer(at)mwvlw.rlp.de

Innovationsgutschein (FuE-Aufträge)

Mit dem Innovationsgutschein können kleine und mittlere Unternehmen in Rheinland-Pfalz zur Klärung von Fragestellungen im Bereich der Forschung und Entwicklung (FuE) externe Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen in Anspruch nehmen. Ziel des Innovationsgutscheines ist die Unterstützung bei der Planung, Entwicklung sowie Umsetzung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Durch die finanzielle Beteiligung des Landes werden Vorhaben realisiert, die von Unternehmen aufgrund fehlender personeller und sächlicher Grundausstattung nicht durchführbar sind. Das Fördermodul garantiert eine schnelle Bearbeitungszeit und ermöglicht den Mittelabruf mit elektronischen Belegen.

Art der Förderung
Der Innovationsgutschein wird im Rahmen der De-minimis-Beihilfe bewilligt und fördert die Ausgaben von FuE-Tätigkeiten der externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.

Konditionen
Im Wege einer Anteilsfinanzierung werden förderfähige Ausgaben in Höhe von 40.000,00 € mit bis zu 50 % bezuschusst. Es wird eine maximale Zuwendung in Höhe von 20.000,00 € vom Land finanziert.

Kooperation
Der Innovationsgutschein unterstützt die Kooperation von Unternehmen, indem die Innovationsgutscheine miteinander kumuliert werden können.

Dauer
Die maximale Projektdauer beträgt 12 Monate.

Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Informationen zur Antragstellung finden Sie über die Homepage: Investitions- und Strukturbank (ISB) Rheinland-Pfalz.

Ansprechpartner im Ministerium
Dirk Rosar
Telefon 06131/16-2249
Dirk.Rosar(at)mwvlw.rlp.de

Shanine Singer
Telefon: 06131/16-2655
Shanine.Singer(at)mwvlw.rlp.de

Flyer Innovationsgutschein (FuE-Auftrag)

Förderung von Innovationsassistentinnen und -assistenten in kleinen und mittleren Unternehmen

Nachhaltige Stärkung der KMU bei innovativen Vorhaben durch Neueinstellung von Nachwuchsfachkräften

Mit der Neuausrichtung des Personaltransferprogramms „Innovationsassistent“ wird den Unternehmen der Zugang zu innovativem Fachwissen erleichtert und zur Stärkung der Leistungsfähigkeit des innovativen Mittelstandes in Rheinland-Pfalz beigetragen. Über einen Zeitraum von 24 Monaten fördert das Ministerium die Neueinstellung und Beschäftigung von Hochschulabsolventinnen und –absolventen mit einem naturwissenschaftlich-technischen Abschluss durch Bewilligung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Beschäftigung erfolgt in einem definierten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in einer rheinland-pfälzischen Betriebsstätte des antragstellenden Unter­nehmens. Mit der neuen Verwaltungsvorschrift wurde gezielt die Möglichkeit geschaffen, Projekte aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz zu fördern.

Konditionen und Dauer

In Abhängigkeit von der Größe des antragstellenden Unternehmens werden für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten Festbeträge von 1.750 bzw. 2.100 EUR/Monat für die Beschäftigung einer Innovationsassistentin oder eines -assistenten gewährt. Maßgebend für die Höhe des Zuschusses ist die Unternehmensgröße zum Zeitpunkt der Bewilligung des Antrages.

Antragsverfahren

Das Programm wird durch die Investitions- und Strukturbank (ISB) verwaltet. Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf der Homepage der ISB unter: https://isb.rlp.de/foerderung/innovationsassistent.html

Ansprechpartner im Ministerium
Stefanie Nauel
Telefon: 06131/16-2224
Stefanie.Nauel(at)mwvlw.rlp.de

Stephanie Puschel-Weyer
Telefon: 06131/16-2770
dienstags bis freitags von 8.00 – 13.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags auch nachmittags
Stephanie.Puschel-Weyer(at)mwvlw.rlp.de

Download
Verwaltungsvorschrift zur „Förderung von Innovationsassistentinnen und –assistenten in kleinen und mittleren Unternehmen“ vom 20. Oktober 2021 (Ministerialblatt Nr. 13 vom 18. November 2021)

Innovationsfonds

Der Innovationsfonds Rheinland-Pfalz II stellt jungen technologieorientierten Unternehmen Wagniskapital in Form von offenen bzw. stillen Beteiligungen zu attraktiven Konditionen zur Verfügung. Das bereitgestellte Wagniskapital kann für die Entwicklung und Markteinführung von innovativen Produkten, Produktionsverfahren und Dienstleistungen eingesetzt werden. Damit wird die Eigenkapitalausstattung dieser Unternehmen verbessert und die finanzielle Voraussetzung für einen erfolgreichen Start von Technologieunternehmen geschaffen. Die hierfür vom Land Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellten Mittel werden aus dem rheinland-pfälzischen Programm im Rahmen des Ziels "Investionen in Beschäftigung und Wachstum" des Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit des Unternehmens darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als sechs Jahre zurückliegen.

Bemessungsgrundlage der Förderung
Eine Beteiligung setzt voraus, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist.

Umfang der Förderung
Die Beteiligung an einem Zielunternehmen hat eine Höchstgrenze von 1,0 Mio. EUR, die ggfs. auch in mehreren Finanzierungsrunden zur Verfügung gestellt werden.

Konditionen
Die Beteiligung kann als offene Beteiligung am Stammkapital/Grundkapital und als typisch stille Beteiligung erfolgen; stille und offene Beteiligungen sind kombinierbar. Die Tilgung erfolgt in einer Summe nach acht bis zehn Jahren (genaue Festlegung im Beteiligungsvertrag). Die Konditionsgestaltung für die stillen Beteiligungen erfolgt auf Basis der Due-Diligence des Ziel-Unternehmens im Rahmen der Risikobewertung, die zu einer Einordnung in Rating- und Besicherungsklassen führt.

Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt bei der Investitions- und Strukturbank (ISB). Informationen zur Antragstellung finden Sie über die Internetseite der Investitions- und Strukturbank (ISB) Rheinland-Pfalz: www.isb.rlp.de/de/wirtschaft

Ansprechpartner im Ministerium:
Klaus Henkel
Telefon: 06131/16-2146
Fax: 06131/16-172146
Klaus.Henkel(at)mwvlw.rlp.de

Dirk Rosar
Telefon: 06131/16-2249
Dirk.Rosar(at)mwvlw.rlp.de

 

Programm zur Förderung von Beratungen zu Innovation und Technologietransfer Rheinland-Pfalz (BITT)

Im Rahmen des Beratungsprogramms für den Mittelstand werden Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz mit einem (nicht rückzahlbaren) Zuschuss gefördert. Fördergegenstand sind

  1. Beratungen Technologieorientierte Beratungen sowohl durch freie Bera­ter/Beratungsunternehmen als auch durch Hochschullehrer
  2. Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines betriebsspezifischen Qualitätsmanagementsystems bzw. Innovationsmanagementsystems
  3. Begutachtung von technologieorientierten Fördervorhaben
  4. Inanspruchnahmen von Informationsvermittlungsstellen/Datenbankrecherchen Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines Zuschusses zu den von dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten.

Die förderfähigen Beratungskosten belaufen sich auf bis zu 800 EUR je Tagewerk (für 1. - 3.) bzw. 500 € gesamt (für 4.). Der Zuschuss beträgt 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, d.h. maximal 400 EUR pro Tagewerk. Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen und Beratungsart innerhalb von drei (Steuer-)Jahren.

Die Berater müssen über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten und ausreichenden Erfahrungen verfügen. Ein Nachweis der Befähigung kann durch Listung bei einer im Fachgebiet allgemein anerkannten Akkreditierungsstelle erfolgen.

Antragsannehmende Stelle ist die zuständige Kammer (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer). Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die ISB. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungskosten müssen vor der Beauftragung der Beratung gestellt werden. Mit der Beratung kann begonnen werden, wenn eine Eingangsbestätigung oder der Bewilligungsbescheid der ISB vorliegt.

Externe Ansprechpartner:
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Holzhofstraße 4
55116 Mainz
Telefon: 06131-61720
Fax: 06131-6172-1199
Kontakt: isb(at)isb.rlp.de

Externer Link: ISB Förderung BITT

 

Programm zur Förderung von Betriebsberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (MITT)

Im Rahmen des Beratungsprogramms für den Mittelstand werden Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz mit einem (nicht rückzahlbaren) Zuschuss gefördert. Fördergegenstand sind Beratungen über alle strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung sowie Fragen zum Produkt- und Kommunikationsdesign.

Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines Zuschusses zu den von dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die förderfähigen Beratungskosten belaufen sich auf bis zu 800 EUR je Tagewerk. Der Zuschuss beträgt 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, d.h. maximal 400 EUR pro Tagewerk. Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von drei (Steuer-)Jahren.

Die Berater müssen über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten und ausreichenden Erfahrungen verfügen. Ein Nachweis der Befähigung kann durch Listung bei einer im Fachgebiet allgemein anerkannten Akkreditierungsstelle erfolgen. Antragsannehmende Stelle und Bewilligungsbehörde ist die ISB. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungskosten müssen vor der Beauftragung der Beratung gestellt werden.

Externe Ansprechpartner:
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Holzhofstraße 4
55116 Mainz
Telefon: 06131-61720
Fax: 06131-6172-1199
Kontakt: isb(at)isb.rlp.de

Externer Link: ISB Förderung MITT

Innovationsförderung / Förderprogramme der ISB

Die landeseigene Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) bietet als zentrales Wirtschaftsförderinstitut des Landes ein breites Leistungsspektrum der Wirtschaftsförderung und Investitionshilfen an. Finanzierungsmittel können in Form von Zuschüssen, Darlehen, Bürgschaften oder Beteiligungen, teilweise auch in Kombination, begeben werden.

Über das Markteinführungsprogramm können Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die Innovationen (Produkte oder Dienstleistungen) am Markt einführen, durch Bereitstellung einer stillen Beteiligung unterstützt werden. Die Beteiligungen werden projektbezogen gewährt und dienen der Finanzierung von Markteinführungsvorhaben, die von besonderer Bedeutung für die Unternehmen sind.

Die Technologieprämie „SUCCESS“ wird an Unternehmen vergeben, die große Anstrengungen in Forschung und Entwicklung investieren, mit neuen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen erfolgreich am Markt sind und so viele qualifizierte Arbeitsplätze schaffen und erhalten. Mit ihren Technologieprämien „SUCCESS“ stellt die ISB Unternehmen heraus, die mit ihrem Einsatz nicht nur ihren eigenen Betrieb fördern, sondern auch das Land Rheinland-Pfalz wirtschaftlich stärken und mit gutem Beispiel voran gehen.

Existenzgründer können über das Programm "Bürgschaft Direkt" bei erfolgversprechenden Vorhaben eine Bürgschaftszusage zur Absicherung von Hausbankdarlehen beantragen. Für innovative Gründungsvorhaben mit einem höheren Kapitalbedarf können Beteiligungsmittel über die VC-Gesellschaften der ISB zur Verfügung gestellt werden.

www.isb.rlp.de/de/wirtschaft