Finanzierung und Förderung

Ein Hauptanliegen der Landesregierung ist die gezielte Stärkung der Wirtschaft, um Wachstum zu fördern und damit Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Um diese Ziele zu erreichen, stehen verschiedene Instrumente der Wirtschaftsförderung zur Verfügung, die durch einen passgenauen Einsatz eine optimale Unterstützung gewährleisten sollen. Die Förderprogramme sollen Existenzgründer ebenso ansprechen wie bereits langjährig am Markt tätige Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihren bestehenden Geschäftsbetrieb erweitern wollen oder eine Neuerrichtung planen.

Abhängig von den individuellen Erfordernissen für das geplante Vorhaben stehen insbesondere Zuschüsse, zinsverbilligte Darlehen oder Bürgschaften als Fördermittel zur Verfügung. Da die mittelständischen Unternehmen aus Industrie, Handwerk und sonstigen Dienstleistungsbereichen eine besondere Bedeutung für unser Land haben, sind die Förderprogramme gerade auf diese Zielgruppe ausgerichtet.

Neben betrieblichen Investitionen fördert das Land das Beratungs- und Informationswesen, die Schaffung von Ausbildungsplätzen, die Beteiligung an Messen und sonstige Maßnahmen zur Leistungssteigerung der mittelständischen Wirtschaft.

Weiterhin fördert das Land bedarfsgerecht Investitionen zur Erschließung von Gewerbe- und Industrieflächen sowie Investitionen zur Verbesserung der touristischen Basisinfrastruktur. Die Bezuschussung von einzelbetrieblichen und Infrastrukturinvestitionen erfolgt in der Regel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bzw. des jeweiligen Operationellen Programms für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Rheinland-Pfalz.

Weitere Fördermöglichkeiten bestehen im Rahmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit. Rheinland-Pfalz ist hier an verschiedenen Interreg-Programmen beteiligt.

Die im Jahr 1993 gegründete Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) wurde mit der Bearbeitung der Wirtschaftsförderungsprogramme beauftragt. Dort stehen engagierte und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung, die Unternehmerinnen und Unternehmer bei ihren Anliegen jederzeit gern beraten. Neben der Wahrnehmung aller mit der Bewilligung der Zuwendungen in Zusammenhang stehenden Fragestellungen übernimmt die ISB auch Aufgaben des Standortmarketings, des Innovationsmarketings sowie der Handels- und Kooperationsförderung.

Der Vollständigkeit halber sind in diesem Zusammenhang schließlich die ebenfalls im Interesse der Wirtschaft liegenden Förderungen des Landes für kommunale Klimaschutzprojekte sowie für kommunale Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes zu erwähnen. Weitere Informationen sind im Bereich "Projektförderung von Kommunen" zu erhalten.  

Fördermaßnahmen des Landes sollen die regionale Wirtschaft stärken ohne dabei den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten der EU zu beeinträchtigen. Diesen teilweise widerstreitenden Interessen trägt das EU-Beihilferecht Rechnung und stellt einen Regelungsrahmen zur Verfügung, anhand dessen Subventionen aller Art im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem Europäischen Binnenmarkt geprüft werden müssen. Grundsätzlich sieht der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zwar ein Verbot staatlicher Beihilfen vor. Durch verschiedene Rechtsinstrumente hat der europäische Gesetzgeber jedoch hinreichende Ausnahmen vorgesehen, um den Mitgliedstaaten etwa im Bereich der Regionalförderung, der Energie- und Umweltpolitik, im Bereich der Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen oder im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich Beihilfen zu ermöglichen.

Einzelheiten zu den Vorgaben des europäischen Beihilfenrechts sind in der Handreichung zum Europäischen Beihilferecht des Ministeriums zu finden.