„In dieser Situation sind schnelle Hilfsangebote, die vor allem die Liquidität der betroffenen Betriebe stützen, erforderlich“, so der Minister. Das Land bietet den betroffenen Weinbaubetrieben eine zusätzliche Liquiditätshilfe an, indem die zinsgünstigen Kredite der Landwirtschaftlichen Rentenbank (Frankfurt) um einen weiteren Prozentpunkt verbilligt werden.
Als weiterer Eckpunkt der Soforthilfe werden die Umstrukturierungsmaßnahmen im Rahmen der EU-Weinmarktordnung auch im Jahr 2011 mit erleichtertem Zugang und schneller Abwicklung der Antrags- und Bewilligungsverfahren für die betroffenen Weinbaubetriebe angeboten.
Beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück und dem DLR Rheinpfalz wird ab 09.05.2011 eine Telefon-Hotline zur Beratung für die betroffenen Betriebe eingerichtet werden. Unter den Telefonnummern 06133 - 930 159 (DLR Rhein-Nahe-Hunsrück) und 06321 - 671 211 (DLR Rheinpfalz) sind alle näheren Informationen und weitere Beratungshilfen erhältlich.
Als steuerliche Entlastungsmaßnahme können fällige Steuern gestundet, die Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer angepasst sowie auf Stundungszinsen und Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet werden.