Ein Antrag des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums wird zu diesem Zweck am 13. November 2014 in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates eingebracht. Mitantragsteller ist das hessische Wirtschaftsministerium: Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir möchte seinerseits den Bembel, den bauchigen Tonkrug für Apfelwein, der in Rheinland-Pfalz hergestellt wird, erhalten.
Die Europäische Union verlangt einen innen liegenden Maßstrich – welcher bei Keramikgefäßen wie dem Viezporz nicht möglich oder ohne Nutzen ist. Viele traditionelle Ausschankmaße dürften daher nach einer Übergangsfrist nicht mehr verwendet werden (§ 58 Absatz 1 Nummer 2 der Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens). Ausnahmen sind bisher nur für Bierkrüge und Getränke mit Schaumkrone vorgesehen.
Lemke: „Die Ausnahmeregelung sollte erweitert werden. Auch bekannte Trinkgefäße für nicht schäumende Getränke müssen erlaubt sein.“ Dazu sollen die Regelungen für undurchsichtige Becher und Krüge in der Mess- und Eichverordnung präziser gefasst werden. Der Wirt könne zum Beispiel – falls es ein Gast ganz genau wissen will – ein Umfüllmaß bereithalten und ansonsten wie gewohnt aus dem Viezporz ausschenken, so die Ministerin. „Natürlich brauchen wir in jedem Falle Rechtssicherheit für die Wirtinnen und Wirte, die aus dem Viezporz oder dem Bembel ausschenken möchten.“
Stefanie Mittenzwei
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Tel. 06131/16-2550