| Bad Bodendorf

Ministerin Eveline Lemke informiert über das Heilbadprädikat von Bad Bodendorf

Um sich „staatlich anerkanntes Heilbad“ nennen zu dürfen, muss eine Gemeinde eine Reihe von Bedingungen und Qualitätskriterien erfüllen. Diese Anerkennungsvoraussetzungen sind im Kurortegesetz Rheinland-Pfalz geregelt. Eine Überprüfung für das Heilbad Bad Bodendorf hat ergeben, dass der Stadtteil Bad Bodendorf mehrere Voraussetzungen zum Führen dieses Prädikats nicht nachweisen kann. Eine maßgebliche Kurmitteleinrichtung fehlt bereits seit 1998. Frau Ministerin Lemke informierte in Sinzig darüber, dass aufgrund des Umfangs und der Art der fehlenden Voraussetzungen ein Widerruf des Heilbadprädikats beabsichtigt ist. Innerhalb einer Anhörungsfrist bis zum 24. Mai 2013 habe die Stadt Sinzig Gelegenheit sich zum beabsichtigten Widerruf zu äußern.

Wirtschafts- und TourismusministerinEveline Lemkebedauert die Notwendigkeit, sieht allerdings gleichzeitig Entwicklungsalternativen für den Ort: „Der Gast vergleicht Bad Bodendorf nicht zwangsläufig mit den großen bekannten Bädern, das Gesamtpaket an bädertypischen Angeboten und Einrichtungen muss jedoch stimmen.“ Die Ministerin führte weiter aus, das Vorhalten der Anerkennungsvoraussetzungen für Heilbäder und Kurorte sei mit hohen Kosten verbunden. Lemke: „Nach dem Prinzip der Wirtschaftsförderung sollte der zu erwartende gesamtwirtschaftliche Nutzen die Kosten rechtfertigen.“

Touristisches Entwicklungspotenzial sieht die Ministerin beim Anschluss von Bad Bodendorf an die regionalen Wander- und Radwege. Durch Vernetzung könne Bad Bodendorf noch besser an der touristischen Wertschöpfung in der Region teilhaben.

Der Bürgermeister von Sinzig Wolfgang Kroeger bedauert die aktuelle Entwicklung um das Heilbadprädikat. „Wir werden die weitere Vorgehensweise in den städtischen Gremien beraten. Entscheidend wird hierbei sein, ob die Vorraussetzungen für den Erhalt des Heilbäderprädikats mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln geschaffen werden können. Unabhängig vom Prädikat identifizieren sich die Bad Bodendorfer Bürger jedoch mit ihrem Ortsnamen. Daher muss in jedem Fall unser gemeinsames Ziel im Erhalt des Namenszusatzes ‚Bad Bodendorf’ liegen. Daher haben wir die Bitte an die Landesregierung, die Möglichkeiten zum Erhalt des Namenszusatzes ‚Bad Bodendorf’ zu prüfen.“

Bei der inhaltlichen Ausrichtung der touristischen Angebote befinde sich Bad Bodendorf bereits in einem Umstrukturierungsprozess vom Gesundheits- in Richtung Erholungstourismus, so Bürgermeister Kroeger weiter. Der Schwerpunkt liegt hier seit ein paar Jahren im Ausbau der Wanderweginfrastruktur. So kann Bad Bodendorf mit dem Rheinburgenweg und dem Ahrsteig gleich zwei überregionale Prädikatswanderwege vorweisen. Mit dem Rotweinwanderweg kommt ein weiterer sehr beliebter Wanderweg im Land hinzu. „Die Stadt würde sich daher freuen, wenn sie von der Landesregierung Unterstützung bei der weiteren Stärkung dieser touristischen Säule mit Anschluss an das überregionale Rad- und Wanderwegenetz erhalten würde“, so der Sinziger Bürgermeister weiter, „dazu könnte auch der Erhalt des Quellenstegs beitragen.“

 

Infos zu den Voraussetzungen zum Erhalt des Heilbadprädikats finden Sie rechts im Downloadbereich!

 

Ruth Boekle
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Tel. 06131/16-2549

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