Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt unterstreicht die wirtschaftliche Bedeutung der Initiative für die Unternehmen und die Karrieren der Auszubildenden: „Unsere Unternehmen im Land sind auf gut ausgebildete Fachkräfte angewiesen. Wir brauchen dieser Tage jede Erleichterung für unsere Unternehmen und Auszubildenen. Es kann nicht sein, dass ein gut ausgebildeter junger Mensch, der aus einem Drittstaat zur Ausbildung zu uns kommt und diese erfolgreich absolviert hat, dann erstmal nicht arbeiten darf. Das ist derzeit allerdings die Realität. Solche Verzögerungen sind weder nachvollziehbar, hinnehmbar noch vermittelbar. Jede ausgebildete Fachkraft muss selbstverständlich direkt nach der Ausbildung in ihrem Beruf weiter arbeiten können. Nur so kann sich die Wirtschaft wieder erholen und auf Erfolgskurs kommen. Und nur so können wir den jungen Auszubildenden die besten Chancen für eine erfolgreiche Berufskarriere in Rheinland-Pfalz geben.“
Integrationsministerin Katharina Binz betont die integrationspolitische Bedeutung der Initiative: „Eine Ausbildung in Deutschland ist nicht nur eine berufliche Qualifikation, sondern auch ein zentraler Baustein gelungener Integration. Wer hier erfolgreich lernt, bringt nicht nur Fachwissen, sondern auch Motivation, Verantwortung und gesellschaftliches Engagement mit. Es ist weder für die Betriebe noch für die Menschen aus Drittstaaten nachvollziehbar, dass sie nach bestandener Prüfung wochen- oder monatelang auf den Einstieg in den Arbeitsmarkt warten müssen. Mit unserer Initiative fordern wir die Bundesregierung dazu auf, zeitnah einen klaren, rechtssicheren Übergang von der Ausbildung in die Beschäftigung zu schaffen. So stellen wir sicher, dass ausgebildete Fachkräfte ihr Können unmittelbar einbringen, soziale Bindungen in der Region aufbauen und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Integration gelingt am besten durch Teilhabe – und für Teilhabe ist Arbeit ein zentrales Element.“
Derzeit müssen ausgebildete Fachkräfte aus Drittstaaten trotz vorliegender Arbeitsverträge häufig Wochen oder Monate warten, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen dürfen. Ursache ist die „Übergangslücke“ zwischen dem Aufenthaltstitel zu Ausbildungszwecken und dem Titel zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung. Der hierfür erforderliche Zweckwechsel verzögert die nahtlose Aufnahme einer Anschlussbeschäftigung und führt sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber zu unnötigen Hürden und fehlender Planungssicherheit. Rheinland-Pfalz will, dass diese Lücke nun geschlossen wird.
Die Landesregierung fordert den Bund auf, die gesetzlichen Anpassungen so umzusetzen, dass sie spätestens zum Beginn des Ausbildungsjahres 2026/2027 in Kraft treten. Damit könnten bereits viele derzeit in Ausbildung befindliche Personen von der Regelung profitieren und dem Arbeitsmarkt ohne Zeitverlust zur Verfügung stehen.
Mit der Initiative setzt sich Rheinland-Pfalz für eine bundesweite Lösung ein, die bürokratische Doppelprüfungen abbaut und die Fachkräftesicherung rechtssicher unterstützt. Übergangslücken sind integrations-, wirtschafts- und arbeitsmarktpolitisch kontraproduktiv: Sie belasten ausbildende und beschäftigende Betriebe, gefährden Anschlussbeschäftigungen und die wirtschaftliche Existenzgrundlage der Betroffenen und erhöhen das Risiko, dass qualifizierte Fachkräfte ins Ausland abwandern.
Nicola Diehl
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. +49 6131 162220
Nelly Schäffer
stellv. Pressesprecherin (kommiss.)
MINISTERIUM FÜR FAMILIE, FRAUEN, KULTUR UND INTEGRATION RHEINLAND-PFALZ
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