Handwerk und Handwerkspolitik
Das Handwerk ist eine wichtige Säule der rheinland-pfälzischen Wirtschaft. 257.000 Menschen sind in 54.000 Betrieben beschäftigt, in denen 19.000 Lehrlinge ausgebildet werden. Zusammen erwirtschaften sie einen Umsatz von 32 Milliarden Euro. Das Handwerk in Rheinland-Pfalz ist überwiegend mittelständisch geprägt.
Die rheinland-pfälzische Handwerkspolitik unterstützt das Handwerk durch gute Rahmenbedingungen. Neben der Handwerksförderung sind dies u.a. ein klares Bekenntnis zum Meister und zur dualen Ausbildung im Handwerk, der Unterstützung von Innovation und Digitalisierung und das gemeinsame Anliegen, die Attraktivität des Handwerks weiterhin ins Zentrum der Aufmerksamkeit zu stellen. Die rheinland-pfälzische Handwerkspolitik verfolgt damit auch das gesamtwirtschaftliche Interesse der Erhaltung und Steigerung der hohen Leistungsstandards sowie der Leistungsfähigkeit des Handwerks.
Einen Ausdruck findet die Unterstützung in der Gemeinsamen Erklärung Branchendialog Handwerk
Förderung des Handwerks
Die Förderschwerpunkte der Landesregierung für das Handwerk umfassen Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Bildung sowie der Förderung der Betriebs- und Exportberatung für Handwerksbetriebe.
Die überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) sind unverzichtbare, die betriebliche Ausbildung ergänzende Einrichtungen der dualen Berufsausbildung. Sie stehen neben der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung, bei der sie eine berufsfeldbreite Grundbildung vermitteln, auch zum Zwecke der beruflichen Fort- und Weiterbildung und für Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung zur Verfügung. Die ÜBS leisten zudem einen wichtigen Beitrag zur dringend notwendigen Fachkräftesicherung im Handwerk. Die Finanzierung der Projekte erfolgt grundsätzlich mit Bundes- und Landeszuschüssen und einem Eigenanteil der Träger der Bildungseinrichtungen.
Die Förderung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) nimmt im Rahmen der gesamten Handwerksförderung einen hohen Stellenwert ein. Die Berufsausbildung im Dualen System ist ursächlich für die gute Ausbildung der Fachkräfte im Handwerk und die im Verhältnis zu anderen europäischen Staaten geringe Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland. In den überbetrieblichen Lehrlingswerkstätten werden die praktischen Fertigkeiten vermittelt, die infolge zunehmender Spezialisierung insbesondere von kleinen und mittleren Betrieben nicht vermittelt werden können. Die ÜLU ergänzt somit die fachpraktische Ausbildung im Betrieb. Die Lehrgänge werden durch Bund, Land und die Ausbildungsbetriebe finanziert.
Die Betriebsberatung ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen im Handwerk und zur Stärkung der Bereitschaft zur Existenzgründung. Deshalb fördert das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau die Arbeit der betriebswirtschaftlichen und technischen Betriebsberatungsstellen des Handwerks und der Beratungsstelle für Formgebung mit jährlichen Landeszuschüssen. Die Beratungsstellen bieten ein umfangreiches Angebot, das Existenzgründer und bestehende Handwerksbetriebe kostenlos in Anspruch nehmen können. Das Themenangebot umfasst u.a. Unternehmensführung, Existenzgründung, Betriebsübernahme, Fachkräftesicherung, Schwachstellenanalyse, Finanzierung, Förderprogramme und Marketing. Die nebenstehenden Links führen Sie zu den Beratungsstellen der Handwerskammern und näheren Informationen.
Das Land fördert die in den Handwerkskammern tätigen Außenwirtschaftsberaterinnen und Außenwirtschaftsberater und sichert somit die kostenlose Beratung insbesondere kleinerer und mittlerer Handwerksbetriebe in grenzüberschreitenden Fragen. Die Unternehmen können so eine Fülle an Leistungen in Anspruch nehmen, sie erhalten Informationen u.a. zu möglichen Außenwirtschaftsaktivitäten, über aktuelle Marktsituationen und über nationale und europaweite Finanzierungsmöglichkeiten. Darüber hinaus geben die Berater wichtige Hinweise für die Organisation von Messebeteiligungen und führen auch Seminare zu handwerkstypischen Exportfragen nach Bedarf durch.
Die zunehmende Digitalisierung des gesamten Geschäftsalltags ist aktuell eine der größten Herausforderungen für das Handwerk. Um sich im Wettbewerb nachhaltig behaupten zu können, ist es wichtig, die Digitalisierung in allen Geschäftsprozessen im Unternehmen fest zu etablieren und die Fachkräfte in den Betrieben entsprechend darauf einzustellen. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau unterstützt die Handwerksbetriebe bei diesen Herausforderungen im Rahmen einer Projektförderung. Die Digitalisierungsberater, die in die Handwerkskammern angesiedelt sind, beraten vor Ort insbesondere kleine und mittelständische Handwerksbetriebe in allen Fragen der Umstellung auf digitale Prozesse kostenfrei und niedrigschwellig und unterstützen bei der Implementierung digitaler Elemente in den Betrieb. Neben neuen Geschäftsfeldern und Absatzmärkten geht es bei der Digitalisierung in den Betrieben aber auch um das Thema Nachwuchs- und Fachkräftesicherung. Mit der Einrichtung von Homepages / Karriereportalen u.ä. wird den Betrieben geholfen, Nachwuchs- und Fachkräfte zu finden.
Handwerksrecht
Das Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) ist die zentrale Norm des Handwerksrechts. Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz regelt darüber hinaus die speziellen Aufgaben der Schornsteinfeger.
Die Handwerksordnung regelt insgesamt:
• Ausübung eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes,
• Berufsbildung im Handwerk,
• Meisterprüfung, Meistertitel,
• Organisation des Handwerks,
• Bußgeld, Übergangs- und Schlussvorschriften.
In den Anlagen zur Handwerksordnung sind unter anderem enthalten:
• Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können,
• Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können.
• Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer.
Die Handwerksordnung beinhaltet im Teil "Organisation des Handwerks" die Selbstverwaltungseinrichtungen des Handwerks und deren Aufgaben. Diese sind die Handwerksinnungen, die Innungsverbände, die Kreishandwerkerschaften sowie die Handwerkskammern.
In Rheinland-Pfalz bestehen vier Handwerkskammern:
• Handwerkskammer Rheinhessen
• Handwerkskammer Koblenz
• Handwerkskammer der Pfalz
• Handwerkskammer Trier
Innerhalb der einzelnen Kammerbezirke ist das Handwerk in Innungen und Kreishandwerkerschaften organisiert.
Staatsaufsicht
Die Handwerkskammer sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und unterliegen der Staatsaufsicht des Landes. Sie ist im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau angesiedelt.
Die Staatsaufsicht erfolgt im öffentlichen Interesse und beschränkt sich darauf, dass Gesetz und Satzung, insbesondere die den Handwerkskammern übertragenen Aufgaben, erfüllt werden.