Dienstleistungen

Dienstleistungen werden in der Wirtschaft vielfältig erbracht: personenbezogene Dienst­leistungen im Haushalt und im Gesundheitswesen, in Handel und Gastronomie, unternehmensbezogene Dienstleistungen von Steuerberatern oder IT-Dienstleistern oder auch produkt­begleitende Dienstleistungen zum Beispiel Service und Wartung von technischen Geräten sind nur einige Beispiele für diesen Wirtschaftsbereich. Er hat in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich zugenommen und stellt in Rheinland-Pfalz mehr als 70 Prozent der Arbeitsplätze. Auch Unternehmensgründungen finden ganz überwiegend als Dienstleistungs­unternehmen statt und spiegeln so die Entwicklung zur Dienstleitungsgesellschaft.

Innovative, wettbewerbsfähige und qualitativ hochwertige Dienstleistungen erschließen nicht nur selbst Wachstumspotentiale, sondern verhelfen auch gleichzeitig ihren Kunden zu mehr Produktivität und Innovation. Unternehmensdienstleistungen sind heute so eng mit der industriellen Produktion verbunden, dass sie zu einem wichtigen Erfolgsfaktor für Produktion und Warenexport werden.

Der Einheitliche Ansprechpartner (EAP) ist eine Einrichtung im europäischen Binnenmarkt, die Unternehmen dabei unterstützt, die für sie erforderlichen behördlichen Erlaubnisse und Genehmigungen zu erhalten, wenn sie in einem anderen als dem Heimatstaat tätig werden wollen. Ab 2016 ist er auch Ansprechpartner für diejenigen Menschen im europäischen Binnenmarkt, die eine Anerkennung ihres Berufsabschlusses erreichen wollen. Es gibt Einheitliche Ansprechpartner in allen Mitgliedstaaten der EU. In Deutschland sind die Länder für ihre Einrichtung zuständig. In Rheinland-Pfalz ist er bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen des Landes in Koblenz und Neustadt angesiedelt und über die Webadresse www.eap.rlp.de zu erreichen. Der EAP ist Verfahrenslotse, seine Arbeit berührt nicht die Verteilung von Zuständigkeiten und Befugnissen zwischen Behörden innerhalb der nationalen Systeme. Das Angebot des EAP ist für die Unternehmen oder Personen, die die Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation erreichen möchten, freiwillig. Sie können seine Unterstützung nutzen, doch Sie müssen es nicht; überall steht Ihnen weiterhin auch der direkte Weg in die Behörden offen. Das Angebot des EAP kann Ihnen jedoch Aufwand, Zeit und Mühen ersparen - es ist Ausdruck einer unternehmensorientierten und serviceorientierten Verwaltung, die Sie von Bürokratie entlasten kann.

Aufgaben des EAP nach der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie
Aufgaben des EAP sind in der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie beschrieben. Dort heißt es in Artikel 6: Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Dienstleistungserbringer alle Verfahren und Formalitäten über den EAP abwickeln können, die für die Aufnahme ihrer Dienstleistungstätigkeiten erforderlich sind, insbesondere Erklärungen, Anmeldungen oder die Beantragung von Genehmigungen bei den zuständigen Behörden, einschließlich der Beantragung der Eintragung in Register, Berufsrollen oder Datenbanken oder der Registrierung bei Berufsverbänden oder Berufsorganisationen sowie die Beantragung erforderlicher Genehmigungen.

Artikel 7 führt das Recht auf Information aus. Über die einheitlichen Ansprechpartner müssen folgende Informationen leicht zugänglich sein: die Anforderungen, die für in Ihrem Hoheitsgebiet niedergelassene Dienstleistungserbringer gelten, insbesondere bezüglich der Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten; die Angaben über die zuständigen Behörden, allgemein verfügbaren Rechtsbehelfe im Falle von Streitigkeiten. Der EAP informiert über Verbände oder Organisationen, die, ohne eine zuständige Behörde zu sein, Dienstleistungserbringer oder -empfänger praktisch unterstützen. Alle Informationen müssen in einer klaren und unzweideutigen Weise erteilt werden, aus der Ferne und elektronisch leicht zugänglich sein sowie dem neuesten Stand entsprechen.

Besonderheit in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz bietet der EAP seine Unterstützung auch allen rheinland-pfälzischen Unternehmen aller Wirtschaftsbranchen an und kann dabei Existenzgründer besonders unterstützen, die beim Start in die Selbständigkeit zum Teil mehrere Genehmigungen und Erlaubnisse brauchen. Er ist zudem nicht allein für EU-Ausländer zuständig, sondern für Unternehmen aus allen Ländern der Welt. Aufgaben nach der Europäischen Richtlinie zur Anerkennung von beruflichen Qualifikationen Auch nach Artikel 57 dieser Richtlinie hat der EAP umfangreiche Informationspflichten: so informiert er darüber, welche Berufe reglementiert sind und welche die für diese Berufe zuständigen Behörden sind. Er informiert über die Verfahren, die zur Anerkennung erforderlich sind und über die dazu erforderlichen Unterlagen. Auch hier müssen alle Informationen in einer klaren und unzweideutigen Weise erteilt werden, aus der Ferne und elektronisch leicht zugänglich sein sowie dem neuesten Stand entsprechen.

Elektronische Verfahrensabwicklung
Beide Richtlinien geben vor, dass alle erforderlichen Verwaltungsverfahren problemlos aus der Ferne und elektronisch über den betreffenden einheitlichen Ansprechpartner oder bei der betreffenden zuständigen Behörde abgewickelt werden können.

Externer Link:
www.eap.rlp.de

Die Entwicklung eines gemeinsamen Binnenmarktes in Europa wie sie durch den EG-Vertrag vorgesehen ist, umfasst auch die freie grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen. Die europäische Dienstleistungsrichtlinie, die im Dezember 2006 in Kraft trat, hat den Abbau von bürokratischen Hindernissen und zwischenstaatlichen Hemmnissen sowie die Förderung der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen zum Ziel.

Sie fordert die Erleichterung der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungs­freiheit innerhalb der EU, die Stärkung der Rechte der Dienstleistungsempfänger, die Verbesserung der Dienstleistungsqualität und die Schaffung einer wirksamen Verwaltungs­zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten.

Die Richtlinie sieht eine Vielzahl von Erleichterungen für Unternehmen vor, die in anderen EU-Staaten als in ihrem Heimatstaat tätig werden möchten, wie zum Beispiel die Unterstützung durch den Einheitlichen Ansprechpartner (s. eigenen Beitrag) und die elektronische Abwicklung von Genehmigungsverfahren.

Weiter fordert die Richtlinie, Kunden von Dienstleistungen besser über die Dienstleistungs­erbringer und nachvertragliche Garantien oder Reparaturmöglichkeiten zu informieren und sie verbietet jede Diskriminierung von Dienstleistungskunden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes.

Die Dienstleistungsrichtlinie ist eine Rahmenrichtlinie; sie umfasst alle Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich ausgenommen werden oder in anderen Gemeinschaftsrechtsakten geregelt sind. Als Dienstleistungen werden alle selbstständigen Tätigkeiten, die in der Regel gegen Entgelt erbracht werden, betrachtet:

Bau und Handwerk gehören genauso dazu wie der Einzelhandel, die meisten reglementierten Berufe (wie etwa Anwälte, Architekten, Ingenieure), unternehmensbezogene Dienstleistungen (wie etwa Unterhaltung von Büroräumen, Unternehmensberatung und Werbung), Tourismus, außerdem Dienstleistungen von Immobilienmaklern und das private Bildungswesen.

Doch gibt es Ausnahmebereiche, die von den Reglungen nicht betroffen sind: dazu zählen die Finanzdienstleistungen, Verkehrs­dienst­leistungen, Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen, Gesundheitsdienstleistungen, und soziale Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sozial­wohnungen, der Kinderbetreuung und der Unterstützung von Familien und dauerhaft oder vorübergehend hilfsbedürftigen Personen, die vom Staat oder von gemeinnützig anerkannten Einrichtungen erbracht werden.

Die Richtlinie wurde im Zeitraum von 2006 bis 2009 umgesetzt. Es wurden Bundes- und Landesgesetze entsprechend geändert und der Einheitliche Ansprechpartner als Behördenlotse für Unternehmen eingerichtet. Die Vorgaben der Richtlinie müssen natürlich auch bei der künftigen Gesetzgebung beachtet werden.

Den Text der Richtlinie findet man auf der Internetseite.

Freier Beruf - was ist das?

Das deutsche Steuerrecht bestimmt in § 18 des Einkommensteuerrechts "zu den Freien Berufen gehören selbständig ausgeübten wissenschaftliche, künstlerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten." Dazu zählen Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, Steuerbevollmächtige, Heilpraktiker, Dentisten, Apotheker, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnliche Berufe. Sie werden als "Katalogberufe" gekennzeichnet und lassen sich einteilen in Freie Heilberufe, Freie rechts- und wirtschaftsberatende Berufe, Freie technische und naturwissenschaftliche Berufe und Freie Kulturberufe. Neben den Katalogberufen werden in § 18 Abs. 1 EStG auch die "katalogähnlichen" Freien Berufe angesprochen. Der katalogähnliche Beruf muss dem Katalogberuf in allen Punkten entsprechen, das heißt er muss alle Wesensmerkmale eines konkreten Katalogberufes zumindest nahezu vollständig enthalten. So zum Beispiel müssen Ausbildungen als Voraussetzungen für die jeweilige Berufsausübung vergleichbar sein.

Im Zuge der Digitalisierung entstehen derzeit neue Berufsbilder. Die Frage, ob eine selbstständig ausgeübte Tätigkeit ein Freier Beruf ist oder ein Gewerbe, kann dabei in vielen Fällen nicht ohne Weiteres beantwortet werden. Maßgebend ist die Einteilung durch die Finanzämter. Freiberufler zahlen im Unterschied zu den gewerblichen Berufen keine Gewerbesteuer. Hilfen bei der Eingruppierung bietet das Institut für Freie Berufe in Nürnberg (IFB).

Bedeutung der Freien Berufe in Rheinland-Pfalz

Seit Jahren steigt die Zahl der Selbständigen in den Freien Berufen stetig an.

Die Stärkste Gruppe bilden mit 29 noch immer die Freien Heilberufe, mit inzwischen 28 Prozent ganz dicht gefolgt von den rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden Berufen. Freie Kulturberufe machen 23 Prozent aus, naturwissenschaftliche und technische Freie Berufe inzwischen 20 Prozent.

In vielen Freien Berufen wächst der Anteil der Frauen – mit unterschiedlichen Vorlieben: Während der Anteil der Beratenden Ingenieurinnen an den Selbständigen in den letzten rund 20 Jahren nur von 9 auf gut 10 Prozent stieg, stieg der Anteil der Tierärztinnen im gleichen Zeitraum von gut 30 auf gut 53 Prozent. Von gut 25 auf gut 34 Prozent stieg der Anteil der Rechtsanwältinnen. Zum Frauenberuf entwickelte sich die Psychotherapie. Hier macht der Frauenanteil inzwischen gut 73 Prozent aus.

Detaillierte Infos zur Struktur der Freien Berufe bietet die Internetseite des Instituts für Freie Berufe.

Gründungsberatung für Freiberufler

Da sich bei Unternehmensgründungen für Freiberufler und gewerbliche Gründungen zahlreiche unterschiedliche Fragestellungen ergeben, fördert das Wirtschaftsministerium die Gründungsberatung von Freiberuflern und ergänzt damit die Gründungsberatung gewerblicher Gründungen durch die Starterzentren von IHK und HWK. Nähere Informationen dazu bietet die Seite www.gruendungsinitiative.rlp.de

Ansprechpartner

Referat 8405
Stiftsstraße 9
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