In Rheinland-Pfalz prägt der Weinbau, z.B. mit seinen einzigartigen Steil- und Steilstlagen, in besonderer Weise die Kulturlandschaft seiner Regionen. Die Erhaltung und Stärkung leistungsfähiger, modern ausgestatteter und nachhaltig wirtschaftender Betriebe ist erklärtes Ziel der Landespolitik. Eine Reihe von Förderprogrammen für den Weinsektor trägt diesem Anspruch Rechnung.
1. Förderung nach der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse - Nationales Stützungsprogramm (NSP)
In der aktuellen Förderperiode (2019-2023) stehen aus dem NSP jährlich rund 22 Millionen Euro zur Unterstützung des rheinland-pfälzischen Weinsektors zur Verfügung. Es handelt sich dabei um EU-Mittel der sogenannten „1. Säule“ der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Diese Programme werden zu 100 Prozent aus dem „Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft“ (EAGFL) finanziert.
Ziele dieses wichtigen weinbaupolitischen Elements sind:
• Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Weinwirtschaft
• Sicherung und Verbesserung der Weinqualität
• Stabilisierung der Einkommen in der Weinwirtschaft
In Rheinland-Pfalz werden aus dem Nationalen Stützungsprogramm auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 folgende Fördermaßnahmen angeboten:
Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen
Die Maßnahme zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der Weinerzeuger zu verbessern und kann auch dazu beitragen nachhaltige Produktionsverfahren und den ökologischen Fußabdruck des Weinsektors zu verbessern. Es wird die Anpassung der Rebflächen an moderne Erziehungsformen, Verbesserung der arbeitswirtschaftlichen Bedingungen und die Anpassung der Rebsorten an den Klimawandel unterstützt.
Investitionen in Verarbeitung und Vermarktung
Ziel ist es, die Gesamtleistung der Weinbaubetriebe zu verbessern und die Anpassung an die Marktanforderungen zu stärken. Die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe soll erhöht werden. Investitionen in die Kellerwirtschaft zur Qualitätsverbesserung der Erzeugnisse, der Energieeffizienz und Arbeitseffektivität werden gefördert.
Ernteversicherung
Ab 2021 wurde die Unterstützung zu Mehrgefahrenversicherungen in den Maßnahmenkatalog für den Weinsektor aufgenommen. Angesichts der Folgen des Klimawandels ist die Stärkung der betrieblichen Risikovorsorge ein wichtiges Element zur Sicherung der Erzeugereinkommen.
Absatzförderung und Verbraucherinformationen
- in Drittlandsmärkten, um die Wettbewerbsfähigkeit dieser Weine zu verbessern.
- in Mitgliedstaaten, um die Verbraucher über den verantwortungsvollen Weinkonsum und die Unionssysteme für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben zu informieren.
2. Förderangebote im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Mit dem ELER-Entwicklungsprogramm Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung (EPLR EULLE) wird die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Rheinland-Pfalz umgesetzt. Zur Umsetzung unserer Klima- und Umweltziele werden Weinbaubetrieben Förderprogramme zu umweltschonendem Steil- und Steilstlagenweinbau, Vertragsnaturschutz Weinberg sowie zur Einführung und Beibehaltung des ökologischen Weinbaus angeboten.
Maßnahmen- und Prämienübersicht