Bundesfernstraßen
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Auch wenn Träger der Straßenbaulast für die Bundesfernstraßen der Bund ist, obliegen Planung und Umsetzung von Bauvorhaben dem Land Rheinland-Pfalz in Auftragsverwaltung. Über die Bereitstellung der für die Bauprojekte benötigten Finanzmittel entscheidet der Bund alleine.
Welche Straßen neu gebaut, ausgebaut oder saniert werden, wird für den Bereich der Bundesfernstraßen mit dem Planungsinstrument des Bundesverkehrswegeplans und auf der Grundlage des Bedarfsplans sowie der finanziellen Vorgaben des Bundeshaushalts in Bauprogrammen festgelegt.
Ab dem Jahr 2021 wird der Bund selbst die Aufgabenzuständigkeit für Planung, Bau, Betrieb und Verwaltung der Bundesautobahnen übernehmen. Die Verwaltung der Bundesstraßen verbleibt beim Land.