Organisation des ÖPNV
© Michael Bader
Gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau sind die beiden Zweckverbände Schienenpersonennahverkehr für die gesamte Koordination, Organisation und Finanzierung des Nahverkehrs auf der Schiene zuständig. Sie führen europaweite Ausschreibungen durch, beauftragen die Verkehrsunternehmen, die schließlich auf den einzelnen Strecken fahren, und kontrollieren auch die Qualität der erbrachten Leistung. Zu den weiteren Aufgaben der beiden Zweckverbände SPNV gehören die Gestaltung des Fahrplans und seine Abstimmung mit den regionalen Verkehrsverbünden. Sie machen Vorgaben für den Vertrieb und planen und finanzieren ergänzende Buslinien, die Mittel- und Oberzentren untereinander verbinden und so das Schienennetz ergänzen.
© Johanna Lorenz, MWVLW
Öffentlicher Straßenpersonenverkehr (ÖSPV)
Aufgabenträger für die Organisation des ÖPNV auf der Straße sind ebenfalls die Landkreise und kreisfreien Städte. Viele Aufgaben werden aber übergreifend bei den Verkehrsverbünden in Rheinland-Pfalz durchgeführt, in denen die Kreise und Städte Mitglied sind. In Rheinland-Pfalz gibt es folgende Verkehrsverbünde:
In den Randbereichen des Landes gelten zudem teilweise die Tarife benachbarter Verkehrsverbünde.
Die Verkehrsverbünde sind der Ansprechpartner vor Ort. Dort erhalten die Bürgerinnen und Bürger alle Informationen rund um Tickets, Verbindungen und den gesamten ÖPNV in der Region. Die Verkehrsverbünde in Rheinland-Pfalz entwickeln die Tarifangebote, koordinieren den regionalen Busverkehr und stimmen die Fahrpläne mit denen der Nahverkehrszüge ab. Der Vorteil: Ein Fahrplan, ein Fahrschein und ein Tarif für alle Busse und Nahverkehrszüge in der Region!
Weitere Informationen unter
www.rolph.de
Das ÖPNV-Konzept Nord
Gerade in den dünner besiedelten Landesteilen im nördlichen Rheinland-Pfalz wird die Aufrechterhaltung des ÖPNV-Angebotes wegen des demografischen Wandels und die damit zurückgehenden Schülerverkehre immer schwieriger. Der Erhalt einer Grundversorgung mit öffentlichen Mobilitätsangeboten stellt für die Regionen eine große Herausforderung dar. Vor diesem Hintergrund hatte das Land Ende 2012 gemeinsam mit dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord sowie den Verkehrsverbünden Rhein-Mosel und Region Trier die Erarbeitung eines ÖPNV-Konzeptes für die nördliche Landeshälfte in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse zwischenzeitlich vorliegen.
Danach ergibt sich für den gesamten Untersuchungsraum ein neu verknüpftes, deutlich verbessertes hierarchisches Busnetz aus regionalen und lokalen Linien, die nach verkehrlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu sinnvollen Linienbündeln zusammengefasst worden sind. Die regionalen Linien liegen grundsätzlich in der Aufgabenträgerschaft des Zweckverbandes SPNV Rheinland-Pfalz Nord. Bei den lokalen Linien liegt die Aufgabenträgerschaft bei den Kreisen bzw. kreisfreien Städten.
Nachstehend aufgeführte Bedienstandards kennzeichnen das künftige regionale Hauptliniennetz:
- angebotsorientierte Fahrplangestaltung
- Bedienung an allen Wochentagen
- Taktverkehr, ggf. mit zusätzlichen Verstärkerfahrten
- kurze Reisezeiten durch direkte Linienführungen
- systematische Verknüpfung Schiene/Bus und Bus/Bus mit Anschlusssicherung an den Netzknoten
Auch bei den lokalen Verkehren soll es ein gestuftes Angebot geben. Dieses ist eng mit dem Hauptliniennetz - und wo möglich auch mit der Schiene – verknüpft und besteht aus so genannten E1- und E 2-Linien. E1-Linien bieten in der Regel ebenfalls einen Taktverkehr (z.B. 2-Stunden-Takt) und verkehren grundsätzlich montags bis freitags (teilweise auch samstags). E2-Linien sind Linien, die rein auf die Schülerverkehre ausgerichtet sind. Bei der Feinerschließung der Fläche werden sogenannte bedarfsgesteuerte Verkehre (z. B. Ruf-Busse) deutlich an Bedeutung gewinnen. Dies kann zu bestimmten Zeiten auch auf einigen Hauptlinien und E 1–Linien sinnvoll sein. Bei Anwendung dieser Betriebsform kann ggf. sogar im lokalen Netz ein Angebot an allen Wochentagen vorgehalten werden.
Der Rheinland-Pfalz-Takt wird mit dem ÖPNV-Konzept Nord konsequent auf den Busbereich und den ländlichen Raum ausgeweitet. Mit der erstmaligen Einbeziehung der Grundzentren ergibt sich ein deutlich dichteres Grundnetz („Landesnetz“) als heute.
Die Broschüre zum ÖPNV-Konzept können Sie sich hier herunterladen:
Den Endbericht zum ÖPNV-Konzept können Sie hier herunterladen:
EU-Verordnung Nr. 1370/2007
Die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 regelt die Vergabe und Finanzierung von im öffentlichen Interesse liegenden Personenverkehrsleistungen. Örtlich zuständige Behörden im Sinne der Verordnung sind die von den Bundesländern benannten Behörden (Aufgabenträger). Dies sind in Rheinland-Pfalz die Kreise und kreisfreien Städte. Nach Artikel 7 Absatz 1 jener Verordnung macht jede zuständige Behörde einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen öffentlich zugänglich.
Durch die Verordnung (EU) Nr. 2016/2338 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 hinsichtlich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste, welche am 24. Dezember 2017 in Kraft getreten ist, sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, den Zugang zu den Berichten, z.B. über ein gemeinsames Internetportal erleichtern. Um dieser Pflicht zur Erleichterung des Zugangs zu den jeweiligen Berichten nachzukommen, veröffentlicht das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt regelmäßig pro Bundesland einen Link, über den alle das Bundesland betreffenden Berichte der Aufgabenträger abgerufen können.
Hier finden Sie die entsprechenden Berichte für das Bundesland Rheinland-Pfalz, welche nach den Gebietszuschnitten der beiden Schienenpersonenzweckverbände sowie der Verbünde sortiert sind.