Dieseldebatte - Mobilität und Luftreinhaltung
Die Thematik „Mobilität und Luftreinhaltung“ wird oftmals im Zusammenhang mit dem Dieselskandal und den dabei aufgedeckten Abgasmanipulationen bei Dieselfahrzeugen angesprochen.
Anders als bei den Abgasmanipulationen geht es bei der Luftreinhaltung zunächst nicht um das Abgasverhalten des einzelnen Fahrzeugs, also den Ausstoß an der Schadstoffquelle, sondern um deren Auswirkung und damit den Schutz der Menschen vor den Luftschadstoffen.
Die Einhaltung der Luftqualitätsanforderungen in den Städten betrifft die Gesamtwirkung des Verkehrs und damit überwiegend Fahrzeuge, die rechtmäßig in Verkehr gebracht sind. Die mit unzulässigen Methoden manipulierten Fahrzeuge des Abgasskandals stehen damit bei der Luftreinhaltung in unseren Städten nicht im Zentrum der Betrachtung.
Im Rahmen des Gesundheitsschutzes haben die Kommunen Luftreinhaltepläne zu erstellen, die bei Grenzwertüberschreitungen Maßnahmen zum raschen Einhalten dieser Werte vorsehen.
Hierbei sind gemäß der aktuellen Rechtsprechung auch Fahrverbote zu betrachten. Fahrverbote können hierbei für bestimmte Fahrzeuge vorgesehen werden.
Zu nennen ist hierbei das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.02.2018 über mögliche Diesel-Fahrverbote für bessere Luft in den Städten. Im Rahmen der Prüfung können Städte nach der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts Fahrverbote in Erwägung ziehen, sofern der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird.
Trotz einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität in den letzten Jahren sind in Rheinland-Pfalz die drei Städte Mainz, Koblenz und Ludwigshafen von Grenzwertüberschreitungen betroffen. Messungen in den Städten haben ergeben, dass die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid in 2017 im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen ist. In Koblenz wurde 2017 erstmals der Grenzwert unterschritten, dies muss sich aber erst verstetigen.
Die mit der Unterstützung des Landes laufende Umsetzung von Maßnahmen – wie zum Beispiel die Nachrüstung von Bussen mit Abgasreinigungssystemen - ist neben der Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs eine wichtige Grundlage für eine weitere Verbesserung der Luftreinhaltung. Infolge dieser Maßnahmen und des stetig wachsenden Anteils schadstoffarmer Fahrzeuge ist für 2019 und das kommende Jahr mit einem weiteren spürbaren Rückgang der Stickstoffdioxidbelastung zu rechnen.
Die Landesregierung ist zuversichtlich, dass damit künftig die Grenzwerte in Rheinland-Pfalz eingehalten werden können und es somit keinen Bedarf für kommunale Fahrverbote geben wird.
Dieselfahrverbot
Derzeit besteht in keiner rheinland-pfälzischen Stadt ein Diesel-Fahrverbot.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts verpflichtet die Stadt Mainz zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Dabei hat sie auch die Erforderlichkeit von Verkehrsverboten für Dieselfahrzeuge einzubeziehen. Das Gericht legt damit Fahrverbote nicht verbindlich fest, sondern fordert vorsorgliche Regelungen, falls die Messwerte im ersten Halbjahr 2019 keine Grenzwerteinhaltung erwarten lassen. Mit der Stadt Mainz steht das MWVLW in engem Kontakt, um weitere Maßnahmen zur Luftschadstoffminderung und damit eine hinreichende, den Vorgaben des Verwaltungsgerichts Mainz entsprechende Absenkung der NO2-Werte in der Parcusstraße abzustimmen.
Anders als in anderen Bundesländern obliegen die Festlegungen zum Luftreinhalteplan in Rheinland-Pfalz nicht dem Land, sondern der jeweiligen Kommune. Diese entscheidet in diesem Zusammenhang auch über mögliche Ausnahmen von Fahrverboten.
In Rheinland-Pfalz ist die Dieselfahrverbotsthematik damit auf o.g. vorsorgliche Regelungen in der Stadt Mainz begrenzt. Die Messwertentwicklung bleibt abzuwarten.
Auf Basis der Messwerte des ersten Halbjahrs 2019 wird der Mainzer Stadtrat über Fahrverbote unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit beraten.
Wie die Regelungen im übrigen Bundesgebiet in Städten mit Fahrverboten zeigen, sind hierbei über die generellen Ausnahmen hinaus auch weitreichende Befreiungen möglich. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass auch im unwahrscheinlichen Falle von Fahrverboten verträgliche Regelungen über Ausnahmen getroffen werden können. Mit der Stadt Mainz stehen wir in engem Kontakt und bieten weiterhin Unterstützung, damit Fahrverbote auch zukünftig verhindert werden können.
Dieselfahrverbote und Verkehrsbeschränkungen in den Bundesländern
Umweltzonen mit Verkehrsbeschränkungen wurden in Deutsch-land erstmals im Jahr 2008 eingeführt. Der Grenzwert für den Jahresmittelwert von Stickstoffdioxid wird in Deutschland nicht in allen Städten eingehalten, so dass in diesen Städten weitere Maßnahmen erforderlich sind.
Verschiedene aktuelle Gerichtsurteile verpflichten die Städte zur Einhaltung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid Verkehrsbeschränkungen für Diesel-Fahrzeuge zu erlassen. Die Gerichte halten diese Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit für erforderlich.
Die Beantragung von Ausnahmegenehmigungen kann im Regelfall bei der jeweiligen kommunalen Verkehrsbehörde erfolgen.