Offener Ringordner mit Taschenrechner und Kugelschreiber
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Grundlagen und Anwendungsbereich

Vergaberechtliche Vereinfachungen – Festsetzung von Auftragswertgrenzen

Abweichend bzw. ergänzend zu den Bestimmungen der VOB/A 1. Abschnitt und der UVgO sieht die Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“ vom 18. August 2021 (MinBl. S. 91) Auftragswertgrenzen für Verhandlungsvergaben / Freihändige Vergaben oder Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb wie folgt fest:

AuftragsartBeschränkte Ausschreibung ohne TeilnahmewettbewerbVerhandlungsvergabe / Freihändige Vergabe
Bauleistungen nach VOB/A

200.000 Euro

(abweichend von § 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A 1. Abschnitt)

40.000 Euro

(abweichend von § 3a Abs. 3 Satz 2 VOB/A 1. Abschnitt)

Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO80.000 Euro40.000 Euro (§ 8 Abs. 4 Nr. 17 UVgO)

Darüber hinaus können Liefer-, Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bis zu einem geschätzten Auftragswert - ohne Umsatzsteuer - von 3.000 Euro ohne ein Vergabeverfahren (Direktauftrag) beschafft werden.

Weitere vergaberechtliche Vereinfachungen sehen verschiedene Rundschreiben unseres Hauses vor. Diese stehen hier zum Download zur Verfügung.