Hand notiert etwas mit Stift in Unterlagen © Pixabay

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Nachprüfung durch die Vergabeprüfstelle im Unterschwellenbereich

Bei öffentlichen Aufträgen im Unterschwellenbereich (bis 215.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungen und 5.382.000 Euro bei Bauleistungen) entscheidet die Vergabeprüfstelle über Ihre Beanstandung. Die Vergabeprüfstelle für Rheinland-Pfalz ist dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zugeordnet.

Nachprüfung durch die Vergabekammer im Oberschwellenbereich

Bei öffentlichen Aufträgen im Oberschwellenbereich (ab 215.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungen und 5.382.000 ab Bauleistungen) entscheidet die Vergabekammer Rheinland-Pfalz über Ihren Nachprüfungsantrag. In Rheinland-Pfalz gibt es zwei Spruchkörper (1. Vergabekammer und 2. Vergabekammer), die im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau angesiedelt sind.

Weitere Informationen über die Nachprüfung durch die Vergabekammer Rheinland-Pfalz finden Sie auf der Seite der Vergabekammer.